Eine Steuererklärung ist für alle Rentner erforderlich, die über der gesetzten Grundfreibeitragsgrenze liegen. Die Steuererklärung wird jährlich gemacht und sollte vollständig ausgefüllt sein. Wird die Steuererklärung umfassend durchgeführt, so können sich Steuerrückerstattungen ergeben. Da vieles von der Steuer absetzbar ist, kann sich eine Steuererklärung lohnen.

Die verschiedenen Möglichkeiten für die Steuererklärung können besser genutzt werden, wenn man sich in den gesetzlichen Vorschriften auskennt oder beispielsweise Beratung in einer Steuerberatung einholt. Hat man Angehörige, die gepflegt werden, so kann der Aufwand durch Absetzung von der Steuer wiederum erstattet werden. Allerdings dürfen keine finanziellen Gegenleistungen für die Pflege empfangen worden sein.

Für die steuerliche Entschädigung des Aufwandes kann eine Steuererleichterung oder ein Steuer-Pauschbetrag gewährt werden. Der Pflege-Pauschbetrag beträgt zurzeit 924 Euro. Sollte eine Person nur am Wochenende gepflegt werden, so ist der Angehörige dennoch berechtigt, bei der Pflege-Pauschale berücksichtigt zu werden.

Steuerliche Absetzbarkeit von Pflegehilfsmitteln und barrierefreier Ausbau

Pflegehilfsmittel können steuerlich abgesetzt werden. Der Ausbau des Hauses oder der Wohnung in eine barrierefreie Wohnanlage wird steuerlich begünstigt. Das Paradebeispiel ist hier der Treppenlift. Der behindertengerechte Ausbau vom Staat wird damit  gefördert.

Es ist auch möglich, dass Krankheitskosten von den Steuern abgesetzt werden. Dazu gehören unter anderem Kosten für

  • Medikamentenzuzahlung
  • Behandlungskosten
  • die Ergotherapie
  • die Beschäftigungstherapie
  • Besuchsfahrten zu Angehörigen
  • Kosten für Bewegungstherapie
  • Brillen
  • Dialysebehandlung

Auch die Anschaffung eines Elektromobils und die dafür notwendigen Wartungskosten können steuerlich abgesetzt werden. Des Weiteren sind alternative Behandlungsmethoden absetzbar, wie

  • Akupunktur
  • Allergiker-Betten und Bettzeug

Auch die Kosten für Begleitpersonen sind abzugsfähig von den Steuern.

So hat der Gesetzgeber viele Möglichkeiten vorgesehen um Kranke, Pflegebedürftige und Angehörige sowie deren Pflegehelfer zu entlasten. Alle entstandenen Kosten können bei der Steuererklärung angegeben werden und finden bei den Finanzbehörden Anerkennung. Dabei ist die Hilfe durch den Staat durchaus beträchtlich und für viele Familien bedeutet dies eine bessere Absicherung bei der Situation, dass ein Angehöriger diese Hilfe benötigt. Vor allem der behindertengerechte Ausbau von Häusern entlastet viele Menschen und ist eine wirkliche Hilfestellung.

Unterstützung bei Steuererklärungen

Die Steuererklärung ist bei Rentner zwar häufig unkompliziert, glücklicherweise gibt es zusätzlich noch viele Hilfestellungen. Eine vorausgefüllte Steuererklärung bietet eine Möglichkeit, zügig alle Steuerangelegenheiten zu bearbeiten und informiert über alle Fakten zu Steuerregelungen. Es haben die Rentner damit die Gelegenheit, alles sicher und wahrheitsgemäß einzutragen. Rentner müssen eine Steuererklärungen dann abgeben, wenn sie über dem Betrag von 8.472 Euro im Jahreseinkommen liegen.

Steuersätze

Der Steuersatz liegt bei Rentnern zwischen ein bis zwei Prozent, falls diese ein Einkommen zwischen 8.653 Euro und 13.469 Euro haben. Ist das Einkommen zwischen 13.470 Euro und 52.881 Euro, so müssen sie 7,2 bis 26,5 Prozent Steuern bezahlen. Bei einem Einkommen zwischen 52.882 Euro und 250.730 Euro sind es 26,5 bis 38,7 Prozent Steuern. Über einem Einkommen ab 250.731 Euro liegt die Steuerlast bei 45 Prozent Spitzensteuersatz.

Die Steuerquote ist je nach Einkommen unterschiedlich hoch. Gerade bei Pflegekosten lohnt sich die Angabe und Geltendmachung steuerlicher Vergünstigungen in der Steuererklärung. Somit lohnt sich in jedem Fall eine vollständige Steuererklärung.

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