Nicht immer kommen Verträge auf ehrliche und seriöse Weise zu Stande. Ich selbst musste bereits in der Vergangenheit mehrfach die Erfahrung sammeln, dass gerade ältere Menschen, Rentner und Senioren schnell zum Ziel von Verkäufern werden. So hat eine Lottogesellschaft meiner Mutter einen preiswerten Lotto-Tarif in Aussicht gestellt. Monatlich wurde jedoch auf einmal bedeutend mehr, als sie zuvor in einer der Lottoannahmestellen bezahlte. Weit über 100 Euro wurde zu Beginn vom Konto abgebucht. Auch in einer anderen Sache wurde sie zum Opfer von Telefon-Verkäufern – dem Verkauf eines DSL Anschlusses. Trotz eines bereits bestehenden und auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen DSL Vertrag haben Telefon-Verkäufer ihr einen Hochleistungs-DSL Anschluss mit teurer Hardware verkauft. Und das zu einem Zeitpunkt, zu welchem zudem diese DSL Geschwindigkeit an ihrem Wohnort gar nicht möglich war.
Es gibt immer Situationen, in welchen insbesondere älteren Menschen Produkte und Dienstleistungen verkauft werden, ob nun telefonisch, im Internet oder an der Haustür, mit welchen sie überhaupt nichts anzufangen wissen. Diese Verkäufer suchen sich Menschen, denen Sie ohne großen Aufwand ihr Produkt, bzw. ihre Dienstleistung verkaufen können. Selbst wenn die Person nur eine geringe Rente hat, so zählt am Ende des Tages, wie viele Verträge der Verkäufer abschließen konnte. Mitleid zeigen hier die wenigsten.
Doch was kann man gegen Verträge tun, die auf solch eine Weise zustande kamen? Ist man nun tatsächlich gefangen in einem Vertrag und muss monatlich viel Geld bezahlen? Denn häufig sind mit solchen Verträgen auch lange Vertragslaufzeiten verbunden, die eine kurzfristige Kündigung nicht ermöglichen.
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB §355) hat jeder Verbraucher ein Widerrufsrecht. Innerhalb dieser gesetzlich geregelten Frist, welche im Normalfall 14 Tage beträgt, kann man einen noch schwebend wirksamen Kaufvertrag lösen, indem man selbigen, unter Ausübung seines Widerrufsrechts, widerruft.
Widerspruchsrecht von Verbraucherverträgen
Das Widerspruchsrecht von Verbraucherverträgen ist in Deutschland laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) unter §355 geregelt.
Widerrufen von Verträgen – so gehts richtig
Unerwünschte Verträge richtig widerrufen
Schritt für Schritt zeigen wir Ihnen, wie Sie einen frisch abgeschlossenen schwebenden Kaufvertrag durch Widerspruch lösen können.
- Schreiben Sie in einer Widerrufserklärung, welchen Vertrag Sie widerrufen möchten. Eine Begründung, warum Sie den Kaufvertrag widerrufen, ist nicht erforderlich. Eine Anleitung zum Ausfüllen einer Widerrufserklärung, sowie eine kostenlose Widerrufserklärung im Word-Format haben wir für Sie in unserem Download-Bereich zur Verfügung gestellt.
- Senden Sie die Widerrufserklärung innerhalb der Frist an das Unternehmen. Idealerweise versenden Sie ihre Widerrufserklärung per Einschreiben-Rückschein. So können Sie auch den Nachweis erbringen, dass ihre Widerrufserklärung fristgemäß eingegangen ist. Bei Warensendungen sollten Sie keinesfalls vergessen das Produkt als Retoure beizulegen.
Musterbrief Widerruf – Widerruf Vorlage
Senioren-Leben.com hat eine Widerruf Vorlage für Sie erstellt. Anhand des Musterbriefes können Sie somit einfach ihren Widerruf einreichen. Hierzu müssen Sie lediglich den kostenlosen Musterbrief Widerruf als PDF herunterladen, sowie die dazugehörige Widerruf Word Vorlage. Anschließend einfach die in Klammern befindlichen Angaben ersetzen, die Klammern dabei entfernen, ausdrucken, unterschreiben und abschicken. Idealerweise per Einschreiben-Rückschein. Zwar etwas teurer, doch haben Sie dafür einen Beleg, dass das Schreiben eingegangen ist.
Häufig gestellte Fragen zum Widerrufsrecht
Kann ich im Geschäft gekaufte Ware 14 Tage lang widerrufen?
Bei in einem Ladengeschäft gekauften Waren gilt: Gekauft ist gekauft. Das Widerrufsrecht besteht nur bei Fernabsatzgeschäften, wenn Sie Waren beispielsweise telefonisch oder über das Internet bestellt haben.
Habe ich bei allen Sachen, die ich über das Internet kaufe, 2 Wochen Widerrufsrecht?
In der Tat gibt es einige Waren, die vom Widerrufsrecht ausgenommen sind. So erlischt das Widerrufsrecht beispielsweise automatisch, wenn mit Cellophan versiegelte CDs, CD-Roms, DVDs, Blu-Rays, sowie Computer- & Konsolen-Spiele ausgepackt werden.
Auch der Kauf von E-Books kann nicht widerrufen werden, obwohl dies grundsätzlich möglich ist. Doch sobald das Buch heruntergeladen wurde, erlischt in den meisten Fällen die Widerrufsfrist. Buchverkäufer informieren hier im Vorfeld darüber, dass mit dem Herunterladen des Buches auch das Widerrufsrecht erlischt.
Ebenfalls vom Widerrufsrecht ausgenommen sind speziell auf Kundenbedürfnisse abgestimmte Produkte, wie beispielsweise maßgeschneiderte Anzüge, Vorhänge und andere, nach eigenen Wünschen angefertigte Waren.
Muss ich meine Widerrufserklärung begründen?
Die Widerrufserklärung muss keine Begründung enthalten. Es reicht völlig aus, dass Sie innerhalb der Widerrufsfrist ihre Widerrufserklärung absenden.
Wie sollte ich eine Widerrufserklärung verschicken?
Die Widerrufserklärung können Sie zwar auch als normalen Brief oder mit Warensendung als Paket aufgeben, doch ist dies nicht immer ratsam. Idealerweise senden Sie ihre Widerrufserklärung als Einschreiben-Rückschein. So können Sie auch belegen, dass Sie fristgemäß den schwebend wirksamen Kaufvertrag widersprochen haben.