Steuertipps und Steuertricks für Senioren - Steuererklärung für Rentner

Ältere Menschen, Senioren und Rentner vertreten mitunter die Ansicht, dass die monatliche Rente steuerfrei ist. Das stimmt so leider nicht. In den allermeisten Fällen ist es jedoch tatsächlich so, dass bedingt durch verschiedenste Freibeträge und Abzugsbeträge keine Steuer gezahlt werden muss. Dennoch ist die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung steuerpflichtig.

Steuertipp für Rentner

Krankheitskosten steuerlich geltend machen

Bei Senioren und Rentnern steigen im Alter häufig die Ausgaben für die eigene Gesundheit. Krankenkassen geizen herum, übernehmen nicht alle Kosten, so dass man sowohl bei Medikamenten, der medizinischen Behandlung, als auch bei Kuren oftmals sich an den Kosten beteiligen, bzw. diese selbst tragen muss. Ein Kostenfaktor, der so manch einen Rentner monatlich viel Geld kosten kann.

Diese Kosten müssen Sie nicht auf sich sitzen lassen, sondern können diese Krankheitskosten steuerlich geltend machen. Wichtig hierfür ist, dass Sie alle Rechnungen und Quittungen bei Medikamentenkäufen in der Apotheke/ Online Apotheke, aber auch durch medizinische Behandlungen für die Steuererklärung sammeln.

Gegenüber dem Finanzamt können Sie nämlich sämtliche selbst getragenen Krankheitskosten steuerlich geltend machen. Hierzu zählen:

  • Arzneimittel/ Medikamente
  • medizinische Behandlung (Hausarzt, Zahnarzt, Facharzt)
  • Krankengymnastik
  • Kuren

Diese Krankheitskosten können Sie dem Finanzamt in Ihrer Einkommenssteuererklärung unter außergewöhnliche Belastungen. Je nach Höhe der Einkünfte berechnet das Finanzamt hier die zumutbare Eigenbelastung, um zu ermitteln, ob der Rentner berechtigt ist diese Kosten abzuziehen. Da ein Großteil der Rentner meist kleinere Einkünfte aus Rente bezieht, wirken sich die Krankheitskosten in der Steuererklärung unter außergewöhnlichen Belastungen steuersparend aus.

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