Ältere Menschen, die ihren Haushalt im Alter nicht mehr alleine bewerkstelligen können, benötigen oftmals eine Haushaltshilfe, bzw. ambulanten Pflegedienst, welcher die Wohnung reinigt, aber auch Einkäufe tätigt und bei der Körperpflege unterstützt. Kosten, die bei vielen älteren Menschen ein Loch in der Kasse hinterlassen. Doch Haushaltshilfen und Pflegedienste können steuerlich geltend gemacht werden.
Steuertipp für Rentner
Haushaltshilfe steuerlich geltend machen
Sie haben eine Haushaltshilfe oder einen ambulanten Pflegedienst, der Sie täglich beim reinigen der Wohnung, den Einkäufen, als auch bei der Körperpflege unterstützt? Dann können Sie in Ihrer Steuererklärung 20% der Gehaltszahlungen, jedoch maximal 4.000 Euro steuermindernd ansetzen.
Auch Haushaltshilfen und Pflegekräfte, welche auf 450-Euro-Basis angestellt sind, können dem Finanzamt gegenüber steuerlich angerechnet werden. Darüber hinaus können auch Dienste wie Essen auf Rädern gegenüber dem Finanzamt steuerlich geltend gemacht werden. Diese sind in der Steuererklärung unter außergewöhnliche Belastungen aufzuführen.
Wichtig ist hierfür natürlich eine ordentliche Rechnung über den kompletten Zeitraum. Nur so können die entstandenen Kosten für Haushaltshilfen und Pflegekräfte gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht werden.