Pflegeheimkosten lassen sich nicht pauschal festlegen. Die Kosten für ein Pflegeheim sind ähnlich wie die Kosten einer Mietwohnung abgängig von Ort, Lage und Ausstattung des Pflegeheims. Gegenüber einer Mietwohnung fließen in die Kostenrechnung eines Pflegeheims weitere Faktoren mit ein. Hierzu zählen neben den Kosten für Unterkunft auch die Verpflegung, sowie Kosten für die Pflege. Während in ländlichen Heimen die Unterbringung von Senioren häufig günstiger ausfällt, liegen die Pflegeheim-Kosten in einer Großstadt hoch. Zudem stellt auch die Ausstattung einen entscheidenden Kostenfaktor für ein Pflegeheim dar. Senioren, die in gehobenerem Stil ihren Lebensabend verbringen möchten, suchen sich meist eine Seniorenresidenz. Die Einrichtungen sind bedeutend kleiner, dafür luxuriöser in der Ausstattung. Entsprechend günstiger fallen die Kosten in einem Alten- und Pflegeheim aus.
Pflegeheim-Kosten aufgeschlüsselt
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Mietkosten
Die Mietkosten sind abhängig von der Lage, aber auch der Region. Ländlich fallen die Mietkosten bei einem Pflegeheim günstiger aus, als mitten in der Großstadt oder an exponierten Orten, wie beispielsweise direkter Seelage. Zudem spielen die Größe und Ausstattung einen wichtigen Kostenfaktor. Je größer und hochwertiger der angemietete Wohnraum eines Pflegeheims, desto höher auch die veranschlagten Mietkosten.
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Investitionskosten
Für die Instandhaltung des Hauses werden häufig gesondert Investitionskosten in Rechnung gestellt. Hierunter fallen Kosten für Gebäudesanierungen, Begrünung und Pflege der Garten- und Außenanlage, sowie Modernisierungen der Ausstattung in Gemeinschaftsräumen.
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Verpflegung (Essen und Trinken)
Auch die täglichen Speisen und Getränke werden selbstverständlich in Rechnung gestellt. Hierfür gibt es in der Regel einen Festpreis, so dass die Kosten für Verpflegung im Pflegeheim fix bleiben und monatlich nicht variieren.
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Pflegekosten
Pflegekosten werden in Pflegeheimen gesondert in Rechnung gestellt. Während Pflegeheim-Kosten wie Miete, Verpflegung und Investitionskosten selbst zu tragen sind, sind eventuell anfallende Kosten für die Pflege selbst zu tragen. Die Kosten für die Pflege werden anteilig von der Pflegekasse übernommen. Hierfür muss jedoch die Pflegeeinstufung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (Abk.: MDK) vorliegen. Diese Einstufung der Pflegestufe durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen erfolgt in der Regel direkt bei der jeweilig betroffenen Person persönlich vor Ort vor.
Einteilung in Pflegestufen
Anfallende Pflegeheim-Kosten müssen nicht alleine getragen, oder durch Familienangehörige finanziert werden. Über die Höhe der Pflegeheimkosten, welche die Pflegekasse übernimmt, entscheidet die Pflegestufe, in welche die pflegebedürftige Person eingeteilt wurde. Diese Einteilung in die jeweilige Pflegestufe ermittelt der medizinische Dienst der Krankenkassen, indem dieser die pflegebedürftige Person vor Ort besucht.
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Pflegestufe 1
Die pflegebedürftige Person benötigt nur eine zeitweise Betreuung (bis zu 46 Minuten am Tag).
Pflegeversicherung bezahlt in Pflegestufe 1 monatlich 1.064,00 Euro -
Pflegestufe 2
Die pflegebedürftige Person benötigt 3mal am Tag grundpflegerische Betreuung (bis zu 120 Minuten am Tag).
Pflegeversicherung bezahlt in Pflegestufe 2 monatlich 1.330,00 Euro -
Pflegestufe 3
Die pflegebedürftige Person benötigt mindestens eine grundpflegerische Betreuung von 4 Stunden am Tag.
Pflegeversicherung bezahlt in Pflegestufe 3 monatlich 1.612,00 Euro-
Pflegestufe 3 mit Härtefall
Die pflegebedürftige Persön benötigt eine grundpflegerische Betreuung von 7 Stunden, wobei mindestens 2 Stunden davon in der Nacht anfallen.
Pflegeversicherung bezahlt in Pflegestufe 3 mit Härtefallregelung monatlich 1.995,00 Euro
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Wer pflegebedürftig ist, selbst aber kein ausreichendes Vermögen besitzt und auch die eigenen Kinder nicht über ausreichendes Vermögen besitzen (Nachweis muss erbracht werden), kann beim zuständigen Sozialamt Pflegewohngeld für die Miete im Pflegeheim beantragen.