Mit einem Altenheim, Seniorenheim und Pflegeheim ist es wie mit einer Mietwohnung – es gibt einen Vertrag. Und wie bei Mietverträgen einer Mietwohnung sollten auch Heimverträge von Seniorenheimen ausgiebig geprüft werden. Schließlich geht es um Sie, bzw. einen Familienangehörigen. In Heimverträgen von Seniorenheimen und Pflegeheimen ist festgehalten, welchen Verpflichtungen der Heimträger hinsichtlich Wohnraum, Betreuung- und Pflegeleistungen zu erfüllen hat. Der Heimvertrag bildet somit die rechtliche Grundlage des Aufenthalts und der Pflege in einem Seniorenheim, bzw. Pflegeheim. Mit dem Vertrag werden sowohl Rechte und Pflichten des Betreibers, als auch Rechte und Pflichten des Heimbewohners festgehalten. Sicherlich sind Verträge immer ein sehr trockenes Kapitel. Doch wenn es um die eigene Pflege, bzw. die Unterbringung eines Familienangehörigen in einem Alten- & Pflegeheim geht, sollte dessen Wohl im Vordergrund stehen.

In welcher Form muss ein Heimvertrag vorliegen?

Verträge, wie Heimverträge, welche die Unterbringung und Pflege von Heimbewohnern regeln, sind immer schriftlich abzuschließen. Mündlich abgeschlossene Verträge können sich nachteilig für beide Parteien äußern. Denn wird eine Leistung mündlich zugesichert, diese jedoch nicht erbracht, kann man sich nicht auf ein von beiden Parteien unterschriebenes Schriftstück berufen.

Heimvertrag und Wohnraum

Im Heimvertrag werden nicht nur Kosten für Wohnraum festgehalten. Hier ist auch die Größe des Wohnraum, sowie die Wohnungsausstattung aufgeführt. Zudem beinhaltet der Heimvertrag, ob eigene Möbel mitgebracht werden dürfen. Eine ganz wichtige Klausel, da ältere Menschen sich von manch einem Hab und Gut nicht trennen können, weil eine besondere Erinnerung damit verbunden ist.

Heimvertrag und Verpflegung

Der Heimvertrag regelt auch die Verpflegung der Heimbewohner. Hierbei wird aufgeführt welche Leistungen der Verpflegung bereits enthalten sind und welche Art der Verpflegung gesondert zu bezahlen ist. Auch die Anzahl der Mahlzeiten, frisches Obst und kostenfreie Getränkearten sind vertraglich geregelt.

Heimvertrag und Pflegeleistungen

Ein ganz wichtiger Punkt, den Heimverträge von Seniorenheimen und Pflegeheimen regeln, sind die darin angebotenen Pflegeleistungen. Auf diese Leistungen sollte man ganz besonders achten. Denn nicht jedes Altenheim, bzw. Pflegeheim, verfügt über die notwendige technische Ausstattung. Im schlimmsten Fall kann dies bedeuten, dass Heimbewohner, die nach einiger Zeit eine Pflege mit besonderem medizinisch-technischem Gerät benötigen, das Heim wechseln müssen. Mitunter auch, weil das Pflegepersonal dahingehend nicht ausgebildet und zertifiziert ist.

Heimvertrag regelt Sport- und Freizeitangebote

Nur weil man sich in ein Seniorenheim begibt bedeutet das nicht, dass man auf Freizeitangebote verzichten muss. Im Heimvertrag sind daher auch Sport- und Freizeitangebote geregelt und aufgeführt. Ist beispielsweise ein hauseigenes Schwimmbad vorhanden und im Vertrag aufgeführt, hat der Heimbewohner auch ein Nutzungsrecht und kann dies zu den angebotenen Zeiten in Anspruch nehmen.

Heimvertrag und ärztliche Betreuung

Ein weiterer Punkt, der im Heimvertrag geregelt wird, ist die ärztliche Betreuung. Verfügt die Einrichtung über einen eigenen Heimarzt und welche weiteren medizinischen Leistungen, wie beispielsweise Therapien werden angeboten.

Heimvertrag und Kosten

Bestandteil des Heimvertrags ist auch eine ausführliche Kostenaufstellung, in welcher anfallende Kosten für Wohnraum, die Pflege und Betreuung des Heimbewohners, aber auch Kosten für Verpflegung geregelt sind. Dieser kann zudem auch Investitionskosten beinhalten.

Zwischen wem wird der Heimvertrag geschlossen?

Heimverträge werden immer von beiden Parteien abgeschlossen. Einerseits vom künftigen Heimbewohner, sofern dieser in der Lage ist, den Heimvertrag selbst zu unterschreiben, andererseits durch den Heimbetreiber selbst. Ist der künftige Heimbewohner aufgrund Pflegebedürftigkeit jedoch nicht in der Lage den Heimvertrag selbst abzuschließen, so muss hier ein Angehöriger, der rechtlich für die Betreuung beauftragt wurde, bzw. eine Vorsorgebevollmächtigter eingesetzt werden. Wichtig hierbei ist jedoch, dass beauftragte Angehörige und Vorsorgebevollmächtigte immer mit dem Zusatz „in Vertretung“ unterschreiben. Das ist deshalb wichtig, da ohne diesen Zusatz finanzielle Forderungen auch an Angehörige und Bevollmächtigte gerichtet werden können.

Kündigung von Heimverträgen

Beide Parteien haben Rechte und Pflichten. Werden diese Pflichten nicht erfüllt, können beide Parteien die Kündigung von Heimverträgen aussprechen. Unter welchen Umständen Heimverträge von Heimbewohner eines Alten-, Senioren-, oder Pflegeheims gekündigt werden können, welche Kündigungsfristen Heimbewohner selbst einhalten müssen und unter welchen Bedingungen eine fristlose Kündigung von Heimverträgen möglich ist, erläutern wir nun.

Wann kann der Heimbetreiber den Heimvertrag kündigen?

Unter gewissen Voraussetzungen kann der Betreiber eines Seniorenheims und Pflegeheims den Heimvertrag mit dem Heimbewohner kündigen. Gerät der Heimbewohner beispielsweise in Zahlungsverzug, kann der Betreiber der Einrichtung den Heimvertrag mit dem Heimbewohner kündigen. Diese Kündigung wird nur dann unwirksam, wenn dieser die offenen Zahlungsrückstände ausgleicht. Zudem kann der Heimvertrag gekündigt werden, wenn der Betreiber eine leistungsgerechte Pflege und Betreuung nicht sicherstellen kann, weil beispielsweise das Pflegepersonal, sowie die Einrichtung selbst für spezielle Betreuung nicht ausgebildet und zertifiziert ist. Die Gründe für die Kündigung des Heimvertrages müssen auf alle Fälle schriftlich formuliert und dargelegt werden.

Wann kann der Heimbewohner den Heimvertrag kündigen?

Der Heimbewohner kann prinzipiell jederzeit den Heimvertrag kündigen. Fasst der Heimbewohner beispielsweise den Entschluss das Heim zu verlassen oder zu wechseln, kann dieser den Heimvertrag zum Monatsende kündigen. Hierzu muss die Kündigung jedoch spätestens zum dritten Werktag des laufenden Monats schriftlich, inklusive Datum und Unterschrift eingereicht werden. Der Heimvertrag endet dann zum Monatsende.

Zudem kann der Heimbewohner zu Vertragsbeginn innerhalb von 14 Tagen fristlos, ohne Angabe von Gründen kündigen. Auch im Falle einer Preiserhöhung, können Heimbewohner von ihrem Kündigungsrecht gebrauch machen und vom Vertrag zurücktreten.

Weitere Grunde, welche zu einer sofortigen Kündigung des Vertrages führen können sind Nichterfüllung von Leistungen, welche im Heimvertrag festgehalten sind, aber auch bauliche Mängel der Einrichtung, sowie fachliche Kompetenz des Pflegepersonals.

Heimverträge aufmerksam lesen

Heimverträge für Seniorenheime und Pflegeheime sollten immer aufmerksam gelesen werden, bevor diese unterschrieben werden. Treten Unklarheiten auf, so können diese auf Nachfrage hin aus der Welt geschafft werden. Wichtig ist, dass sowohl Leistungen und Kosten transparent aufgeschlüsselt werden, so dass man einerseits einen Überblick über das Leistungsspektrum des Senioren- & Pflegeheims erhält, andererseits auch die monatlich anfallenden Kosten einzuschätzen weiß.

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