Auto Demenz - Auto fahren als Demenz-Kranker - Risiko - Gefahr - Fahrerlaubnis - Fuehrerschein

Immer wieder hört man im Radio von Geisterfahrern auf der Autobahn – „Achtung, auf der A5 kommt Ihnen zwischen x und y ein Geisterfahrer entgegen…“, auch liest man immer wieder, dass ältere Menschen mit dem Auto versehentlich in den Bahnhof gefahren sind. Oftmals handelt es sich hierbei um an Demenz erkrankte Menschen, die mit dem Auto unterwegs sind. Wer schützt die Mitmenschen und Betroffene vor Demenzkranken Autofahrern? Sie werden staunen – NIEMAND! Es gibt in der Tat kein Gesetz, nach welchem an Demenz erkrankten Menschen der Führerschein und somit die Fahrerlaubnis entzogen wird. Ist man selbst von der Krankheit betroffen und befindet sich diese noch im relativ frühen Stadium, so sollte man selbst Maßnahmen einleiten, um sich, doch insbesondere Mitmenschen nicht zu gefährden. Das Auto stehen lassen ist sicherlich eine Variante, es zu verkaufen die sichere Variante für Demenzkranke.

Ist es womöglich der eigene Vater oder die eigene Mutter, die an Demenz leidet, so muss man hier auch hartnäckig bleiben. Auch hier hilft es nicht, wenn man die betroffene Person ermahnt, sondern indem man handelt. Denn wer wissentlich einer Person, deren Zurechnungsfähigkeit und Fahrtüchtigkeit eingeschränkt ist, dennoch mit dem Auto fahren lässt, macht sich strafbar.

Zahlt KFZ Versicherung bei Unfall eines Demenzkranken?

Prinzipiell kommt die Versicherungsgesellschaft für den in der Police hinterlegten Schade auf. Stellt sich jedoch heraus, dass der Fahrer zum Zeitpunkt des Unfalls nicht fahrtüchtig war, weil an Demenz erkrankt, kann die Versicherungsgesellschaft die Schadensumme zurückfordern. Bei einem kleinen Auffahrunfall mag der Schaden noch klein sein, doch als Geisterfahrer auf der Autobahn kann dies schnell in die Hunderttausende gehen.

Demenz Kranken das Auto nehmen

Sicherlich mag das Auto ein treuer Begleiter und möglicherweise auch eine Rarität sein, doch wenn es um die Sicherheit im Straßenverkehr geht, zählen Demenz Kranke als Risikofaktor. Zunächst muss sichergestellt werden, dass von keiner Gefahr durch Autofahren auszugehen ist. Hierzu nimmt man dem Demenzkranken zunächst die Autoschlüssel (auch Ersatzschlüssel). Idealerweise melden man direkt das Auto des an Demenz erkrankten Familienangehörigen ab und verkaufen dies. Für die Abmeldung des Fahrzeuges sollte eine Kopie des Personalausweises und eine ärztliche Bescheinigung, welche Demenz bescheinigt, ausreichend sein. Gerade für Familienangehörige ist es hart, dem eigenen Vater oder der Mutter, die an Alzheimer-Demenz erkrankt ist, das eigene Auto zu nehmen. Doch sollte man sich immer vor Augen führen, dass das Auto fahren nicht nur für Demenz erkrankte zum Risiko wird sondern dadurch auch unverschuldet Verkehrsteilnehmer zu Tode kommen können. Doch nicht nur das Auto, selbst das Fahrrad birgt ein hohes Risiko.

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